Schulbegleitung Ergo

Damit alle Kinder aktiv am Unterricht teilnehmen können, bieten wir qualifizierte Schulbegleitung an.

Welche Aufgaben hat eine Schulbegleitung?
Die Schulbegleiterunterstützen die Kinder im Unterricht und helfen dabei, den Alltag in der Schule zu bewältigen. Dazu gehört unter anderem, den Arbeitsplatz einzurichten oder Unterrichtsmaterialien aufzubereiten. Darüber hinaus begleiten sie die Kinder in den Pausen, bei Toilettengängen, beim Händewaschen oder beim Aus- und Anziehen und versuchen, die Integration in die Klassengemeinschaft zu fördern. Außerdem begleiten sie die Kinder bei Schulveranstaltungen und Ausflügen.

Wer hat Anspruch auf Schulassistenz?
Die Schulbegleitung ist im Sozialgesetzbuch als eine Form der sogenannten Eingliederungshilfe gesetzlich geregelt. Anspruch haben Kinder mit dem schulischen Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ sowie Kinder mit einer körperlichen Behinderung, bei denen der Förderbedarf festgestellt wurde. Der Antrag kann beim Sozialamt gestellt werden. Auch Kinder, die seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung bedroht sind, können Schulassistenz in Anspruch nehmen. Zuständig ist dann das Jugendamt. Dadurch werden insbesondere Kinder mit einer Autismus-Spektrumsstörung unterstützt.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Weitere Information zur Schulassistenz