Ab Warnstufe 1 oder einer Inzidenz über 50 dürfen wir nur noch GEIMPFTE, GENESENE oder GETESTETE Patienten behandeln.
kkk
Bitte legen Sie uns den Nachweis Ihrer Impfung oder Ihren Genesen-Nachweis einmalig vor.
kkk
Ein Corona-Test-Nachweis muss jeweils aktuell vorgelegt werden.
Hier gilt: ein PCR-Test ist 48h gültig ein PoC-Antigen-Schnelltest 24h
Von der Testpflicht ausgeschlossen sind Kinder unter 6 Jahre bzw. noch nicht schulpflichtige Kinder, ebenso Schüler und Schülerinnen, die im Rahmen des verbindlichen Testkonzeptes, regelmäßig getestet werden
kkk